Mietbedingungen / AGB

 

 

 

Für die von Classic Transporter angebotenen Dienstleistungen, wie Anmietung eines Fahrzeuges und jegliche weiteren Zusatzleistungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind Bestandteil jedes Miet- und Dienstleistungsvertrages der Classic Transporter.

 

1.Ein Vertrag zwischen Classic Transporter und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die Annahme eines schriftlichen Angebotes der Classic Transporter in Form eines Vertrages mittels rechtsverbindlicher Unterschrift per Brief, Mail oder Fax schriftlich bestätigt. Alle in einem Angebot und Vertrag genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.

 

2.Ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen und wurde darin eine Anzahlung vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Anzahlung spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss auf die genannte Bankverbindung zu überweisen. Wird das Zahlungsziel der Anzahlung nicht eingehalten, hat Classic Transporter das Recht vom Vertrag ersatzlos zurückzutreten.

 

3.Für die im Vertrag genannten Leistungen ist generell , wenn vertraglich nichts anderes vereinbart eine Anzahlung in Höhe von 50% der bestellten Leistungen zu entrichten.

 

4.Der Rest des Leistungsentgeltes ist gemäß Rechnung bis spätestens 4 Wochen vor Fahrtantritt, wenn nichts abweichendes im Vertrag vereinbart wurde, auf die genannte Bankverbindung zu überweisen. Bleibt die Restzahlung des vereinbarten Leistungsentgeltes aus, ist Classic Transporter berechtigt, die Fahrt ersatzlos abzusagen und die bis dahin entstanden Kosten sowie ein etwaiger weitergehender Schaden bspw. für den wirtschaftlichen Ausfall der Vermietung mit der Anzahlung zu verrechnen.

 

5.Entstehen während der Durchführung eines Auftrages Zusatzkosten oder werden gegenüber des Vertrages zusätzliche Leistungen erst nach Fahrtantritt bestellt und/oder in Anspruch genommen, sind diese bei Fahrtende unmittelbar in bar beim Fahrer gegen Quittung zu entrichten.

 

6.Tritt der Kunde vor Fahrtantritt vom Vertrag zurück, gelten folgende Stornierungsfristen: bis 4 Wochen vor Fahrtantritt sind 50% des vereinbarten Leistungsentgeltes zu zahlen, bis 2 Wochen vor Fahrtantritt sind 75% des vereinbarten Leistungsentgeltes zu zahlen, danach sind in jedem Falle 100% des vereinbarten Leistungsentgeltes zu zahlen. Eine Stornierung/Vertragsrücktritt bedarf in jedem Falle der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der eigentliche Eingang des Schreibens ausschlaggebend.

 

7.Ein Vertragsrücktritt seitens Classic Transporter ist jederzeit möglich, wenn die Durchführung des Vertrages unmöglich ist, bspw. aufgrund eines Unfalles oder technischer Probleme am bestellten Fahrzeug ohne dass ein gleichwertiger Ersatz gestellt werden muss, sowie bei Erkrankung oder Tod des Fahrers oder höherer Gewalt. In einem solchen Fall werden dem Kunden alle bis dahin geleisteten Zahlung abzugsfrei erstattet. Weitergehende Ersatzansprüche jeglicher Art sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

 

8.Bei einer Vertragsverletzung seitens des Kunden, erfolgt die fristlose Kündigung des Vertrages, es ist das komplette Leistungsendgeld, inklusive aller Neben- und Sonderleistungen zu entrichten. Vertragsverletzungen liegen vor, wenn der Kunde bei der Durchführung des Auftrages durch sein Verhalten eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder für andere Personen darstellt oder sich den Anordnungen des Fahrers widersetzt. Ferner gelten Beeinträchtigungen des Fahrers durch den Kunden oder seiner Gäste, Sachbeschädigungen, Trunkenheit und Missachtung des Rauchverbotes im Fahrzeug als Vertragsverletzung und können zum sofortigen Abbruch der Mietfahrt und zum Ausschluss der weiteren Beförderung führen.

 

9.Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass die durch den Vermieter während der Durchführung eines Auftrages erstellten Bilder zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Falls er dies nicht möchte, muss er das schriftlich bei Vertragsabschluss mitteilen.

 

10.Salvatorische Klausel: Im Falle, dass eine der obigen Bestimmungen unwirksam ist, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Gerichtsstand aus allen Streitigkeiten eines Vertrages mit Tobias Dellert ist Schweinfurt .